Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote in Webshop Klavierhandel.ch der Firma Horak Pianos GmbH sowie alle Vertragsabschlüsse, einschliesslich Beratung und sonstige vertragliche Leistungen. Abweichungen - auch auf Grund abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich anerkannt.

2. Telefonische Aufträge sowie solche über Telefax oder Internet sind für den Verkäufer erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind, bzw. die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde. Mündliche Erklärungen von Vertretern und Angestellten des Verkäufers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Angebote und Aufträge sind freibleibend bis zur Auftragsbestätigung und/oder Rechnung. Dies gilt auch für Aufträge an Vertreter des Verkäufers.

4. Bei Aufträgen von Minderjährigen und Bevormundeten ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

II. Lieferung, Verpackung, Lieferfristen

1. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Sobald die Ware von dem Verkäufer ordnungsgemäss der Bahn, Post, UPS oder anderen Beförderungsunternehmen sowie Speditionen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Käufer über.

2. Der Versand wird auf einem dem Verkäufer am geeignetsten erscheinenden Weg und in einer am passendsten erscheinenden Verpackung vorgenommen. Für Güte und Qualität des Verpackungsmaterials ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

3. Bei Flügeln oder Klavieren sind die Transportkosten vom Käufer zu tragen. Davon abweichende Regelungen sind in unseren aktuellen Versandbedingungen nachzulesen, welche anstelle vorstehender Regelung zutrifft. Der Verkäufer behält sich Änderungen dieser Versandbedingungen jederzeit ausdrücklich vor. Ein Rechtsanspruch auf die, in den Versandbedingungen genannten Vergünstigungen, besteht nicht. Im Zweifel sind die Transportkosten vom Käufer zu tragen.

4. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Besteller oder seine Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Schäden an der Verpackung hat sich der Besteller bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen.

5. Der Verkäufer wird sich bemühen, die Lieferung unverzüglich zu erfüllen. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmassnahmen, behördlichen Massnahmen sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmassnahme nicht vermieden werden konnten -gleich, ob beim Verkäufer, beim Lieferanten oder dritten Personen- wird die Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung in angemessener Weise verlängert, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

6. Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt und will der Käufer vom Vertrag zurücktreten, so muss er dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist von 5 Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist berechnet sich ab Zugang bei dem Verkäufer. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.

7. Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder durch den Verkäufer verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei dem Verkäufer nicht vorliegen.

III. Gewährleistung

1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Ware oder erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei dem Verkäufer eingehen.
Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn die Lieferung sofort geöffnet und auf offensichtliche Schäden hin untersucht wird. Für den Fall einer Beschädigung oder des Verlustes der Ware ist der Verkäufer verpflichtet, alle Unterlagen zu beschaffen, um einen Schadensnachweis zu ermöglichen.

2. Bei Vorliegen von Mängeln sowie Fehlen zugesicherter Eigenschaften, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, ist der Verkäufer nur verpflichtet, seinem Willen entsprechend Preisnachlass zu gewähren, die Ware umzutauschen oder zurückzunehmen oder Gewähr durch Instandsetzung oder Korrektur des gelieferten Artikels zu leisten. Der Verkäufer ist von jeder anderen oder weiteren Verpflichtung freigestellt. Fehlerhafte Artikel sind auf Verlangen dem Verkäufer zurückzusenden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Bei berechtigten Beanstandungen trägt der Verkäufer die Kosten für den Rückversand einschliesslich einer Transportversicherung.
Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemässe Behandlung oder unsachgemässen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderung der Originalteile durch den Besteller oder von dem Verkäufer nicht beauftragter Dritter zurückzuführen sind oder natürliche Abnutzung, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder aus unerlaubter Handlung gegen den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung umfasste die Vermeidung von Mangelfolgeschäden. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn dem Besteller gegenüber diese Eigenschaftszusicherung schriftlich abgegeben wurde.

4. Der Verkäufer gibt auf alle Geräte und Waren (ausser Röhren, Lampen, Verschleissteilen und gebrauchtem Gerät) mindestens 6 Monate Garantie oder allenfalls die Originalgarantie des Herstellers. Die Garantiezeit beträgt 6 Monate. Innerhalb dieser Garantiezeit trägt der Verkäufer die Kosten für die Ersatzteile und die zur Reparatur erforderliche Arbeitszeit. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten für den Rückversand an den Verkäufer zu übernehmen. Die Kosten der erneuten Absendung an den Käufer nebst Versicherung trägt der Verkäufer.

IV. Schadenersatz

1. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der Ware beschränkt.

2. Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem Verkäufer oder seinen Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

V. Haftung für Mängel

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklicher zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Lieferant wie folgt:

1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegen der Wahl des Verkäufers auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 6 Monaten seit Inbetriebnahme infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Materialien oder mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Verzögern sich der Versand, die Aufstellung und die Inbetriebnahme ohne Verschulden des Verkäufers, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang.

2. Das Recht des Auftraggebers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungspflicht.

3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, Konstruktionsfehler, Softwarefehler, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind. Fehler, die auf unsachgemässe Bedienung, falsche Verkabelung oder mechanische Beschädigungen zurückzuführen sind bzw. durch Reparaturversuche nicht vom Verkäufer autorisierter Techniker verursacht worden sind.

4. Mängelbeseitigungsarbeiten an Grossgeräten, die nicht zugeschickt werden können, werden vor Ort ausgeführt, wobei die Reisekosten berechnet werden, da diese nicht unter den Gewährleistungsanspruch fallen. Wurden für solche Geräte auch Serviceabgeltungen gewährt, so werden Fahrtkosten und die Arbeitszeit vor Ort berechnet.

5. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VI. Garantiebedingungen der Vorlieferanten

1. Produkte, für die der Verkäufer als Wiederkäufer auftritt und deren Vertrieb von anderen Firmen durchgeführt wird, unterliegen ausschliesslich den Garantiebedingungen der Vorlieferanten.

2. Die übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen finden entsprechende Anwendung.

VII. Warenrücknahme

1. Gelieferte Ware wird nur zurückgenommen, wenn dieses vorher vereinbart wurde, die Ware und die Originalverpackung sich in einwandfreiem Zustand befinden und die Rücksendung frachtfrei an den Geschäftssitz des Verkäufers in Niederlenz erfolgt. Bei ohne Einverständnis zurückgesandter Ware behält sich der Verkäufer vor, die Annahme zu verweigern. Bei Waren, die auf speziellen Wunsch des Bestellers gefertigt oder weil nicht lagerüblich speziell bestellt wurden, ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Darüber hinaus verweisen wir auf die Ausnahmen zum 7 Tage Rückgaberecht in den Versandbedingungen, die Bestandteil dieser Bedingungen sind.

2. Für zurückgegebene oder aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurückgenommene Ware wird der Zeitwert unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht aufgrund einer berechtigten Reklamation erfolgte.

VIII. Preise

1. Die Preise für Endverbraucher verstehen sich inkl. der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer. Preisänderungen vorbehalten. Die Preise für gewerbliche Kunden verstehen sich zzgl. der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen.

2. Der Verkäufer ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Kostenerhöhungen, Kursänderungen, Änderungen von Frachtzöllen und sonstigen Abgaben, die Preise zu berichtigen.

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschliesslich aller Nebenforderungen sowie bis zur Begleichung eines zu Lasten des Käufers ergebenden Kontokorrent-Saldo bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer veräussert, so tritt der Käufer schon jetzt seine Kaufpreisforderung gegen seine Abnehmer, die er auf Anforderung bekannt zu geben hat, dem Verkäufer in voller Höhe ab.

2. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.

3. Der Eigentumsvorbehalt bleibt ferner bestehen, wenn einzelnen Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Käufer kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben; er verarbeitet für den Verkäufer. Die verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung der Forderung des Vorbehaltes des Verkäufers. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht dem Käufer gehörenden Waren durch den Käufer wird der Verkäufer Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes seiner Waren zu den fremden verarbeiteten. Der Käufer hat das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzubeziehen. Auf Verlangen des Verkäufers hat ihm der Schuldner die abgetretenen Forderung mitzuteilen.

X. Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung hat in bar, per Scheck-, Bank- oder Postüberweisung oder per Kreditkarte zu erfolgen. Schecks sollten immer per Einschreiben an uns gesandt werden. Für nicht erhaltene oder verloren gegangene Schecks wird keine Haftung übernommen. Nach Möglichkeit wird aus abwicklungstechnischen Gründen nur per Nachnahme ausgeliefert. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Wenn die Vorauszahlung nicht in angemessener Frist geleistet wird, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Schweizer Nationalbank berechnet.

3. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen (z.B. Nichteinlösung von Schecks), werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Der Verkäufer ist dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen.
Ferner ist der Verkäufer berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware wieder in Besitz zu nehmen, ohne dass damit von dem Recht und vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte aufgrund von Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Winterthur.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis - auch bei Rücktritt - ist Winterthur.

 

Horak Pianos GmbH, Winterthur den 12. Oktober 2012